Saubere und frische Arbeitskleidung sind das Aushängeschild jedes Podologen gegenüber seinen Kunden. Ist die Kleidung schmutzig oder wirkt sie ungepflegt, hinterlässt dies möglicherweise gleich zu Beginn einen schlechten Eindruck. Doch nicht nur die Optik spielt eine entscheidende Rolle, auch die Hygiene will berücksichtigt werden.
Wo wird gewaschen?
Die korrekte Aufbereitung fängt bereits beim Standort der Waschmaschine an. Leider waschen nach wie vor viele Podologen ihre Praxiswäsche in der privaten Waschmaschine zu Hause. Dies ist aus hygienischer Sicht problematisch. Der Transport und die Vermischung von Privatbereich und Beruf sind Risikopotenziale. Insbesondere weitere im häuslichen Umfeld lebende Personen wie Ehepartner oder Kinder können von infektiösen Verschmutzungen gefährdet sein. Daher sollte die Wäscheaufbereitung unbedingt in der Praxis stattfinden. Unabhängig davon ist es für Angestellte zudem durch die verbindliche TRBA 2501 untersagt, (z.B. durch Schleifstaub) kontaminierte Arbeitskleidung zu Hause zu waschen. Der Standort der Waschmaschine innerhalb der Praxis ist nicht eindeutig von Regelwerken vorgegeben. Idealerweise steht sie in einem gesonderten Waschraum.
Aus Platzgründen stellen viele Praxen die Waschmaschine im Aufbereitungsraum auf. Es gibt vereinzelt Aufsichtsbehörden, die damit unzufrieden sind. Um einer Untersagung vorzubeugen, sollten einige Dinge beachtet werden:
- Die Waschmaschine sollte auf der unreinen Seite platziert werden, da so die Kontaminationsgefahr beim Aufwirbeln von Feilstaub beim Einräumen der Wäsche nicht so schwer ins Gewicht fällt.
- Das Wäschewaschen sollte unbedingt außerhalb der Aufbereitungszeiten stattfinden.
- Die Waschmaschine und die Umgebung sollten nach dem Einräumen der Schmutzwäsche desinfiziert werden, so dass es beim Ausräumen der desinfizierten Wäsche nicht zu einer Rekontamination kommt.
- Diese Maßnahmen müssen in einem Hygieneplan festgeschrieben werden.
Wie wird gewaschen?
Die Art der Waschmaschine ist dabei nicht entscheidend. Außerhalb von Einrichtungen, in denen bestimmungsgemäß Patienten mit hochgefährlichen Infektionen behandelt werden, reichen gemäß Vorgaben des Robert Koch-Instituts normale Haushaltswaschmaschinen aus. Viel entscheidender ist das Verfahren; dieses muss VAH- oder RKI-gelistet sein2,3. Verfahren bedeutet: gelistetes Desinfektions-Waschmittel in Kombination mit der für dieses Waschmittel vorgesehenen Temperatur und Flottenverhältnis. Üblicherweise wird die Wäsche bei 60 °C gewaschen, es gibt jedoch mittlerweile auch gelistete Waschmittel, die bei niedrigeren Temperaturen wie zum Beispiel 40 °C desinfizierend waschen. Das Flottenverhältnis beschreibt das Verhältnis von trockener Wäsche in kg zur Wassermenge in Litern und beträgt bei den meisten Waschmitteln 1:5.
Für das Trocknen der Wäsche gibt es ebenfalls keine konkreten Vorgaben. Es muss so erfolgen, dass eine negative Beeinflussung der hygienischen Beschaffenheit ausgeschlossen ist. Es ist also möglich, die Wäsche auf einem Wäscheständer lufttrocknen zu lassen. Allerdings sollte dies selbstverständlich nicht während der Behandlung im Behandlungszimmer stattfinden. Die Wäsche ist anschließend geschützt, d.h. in geschlossenen Schränken, bis zur Verwendung zu lagern und von bereits getragener Arbeitskleidung und Straßenkleidung getrennt zu halten.
Was wird gewaschen?
Auf diese Weise müssen alle Textilien aufbereitet werden, die Kontakt mit potenziell erregerhaltigem Material hatten: Wischbezüge für den Fußboden, aufbereitbare Schutzkittel, Textilien aus der Behandlung und kontaminierte Arbeitskleidung. Berücksichtigt man die üblichen Kontaminationen, die in einer Podologie-Praxis auftreten, insbesondere den unausweichlichen Feinstaub, so muss jede Arbeitskleidung, die bei der Behandlung getragen wurde, als kontaminiert angesehen werden.
Quellen
1 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250
2 Verbund für Angewandte Hygiene e.V.: Desinfektionsmittel-Liste
3 Liste der vom RKI anerkannten Desinfektionsmittel und -methoden