Trinkwasserhygiene in der Praxis


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Wasser ist Träger vieler Mikroorganismen. Dies stellt physiologisch noch keine Gefahr für uns als Menschen dar. Problematisch wird es jedoch, wenn Wasser auch Träger von Krankheitserregern ist. Insbesondere im medizinischen Bereich können durch Wasser übertragene Krankheitserreger sogar eine Lebensgefahr für multimorbide Patienten darstellen.

 

Typische wassergetragene Erreger

Die bekanntesten Feuchtkeime sind Pseudomonas aeruginosa und Legionella pneumophila. Während Legionellen vor allem in Warmwasser vorkommen, findet sich Pseudomonas in fast allen Bereichen, in denen Feuchtigkeit vorherrscht. Beide Erreger können schwere Infektionen verursachen. Legionellen geraten durch Einatmen kontaminierten Wassers z. B. beim Duschen in die Lunge und verursachen dort die Legionärskrankheit – eine schwere Lungenentzündung. Pseudomonas hingegen kann in fast allen Bereichen des menschlichen Körpers Infektionen verursachen. Er ist einer der häufigsten nosokomialen Erreger und tritt vor allem in Verbindung mit Harnwegs- und Wundinfektionen auf – kann jedoch auch zu schweren Infektionen innerer Organe und Sepsis führen.

 

Risiken durch Wasser in der Praxis

Der Umgang mit Wasser im medizinischen Bereich muss mit Bedacht erfolgen. Eine Wundspülung z. B. darf ausschließlich mit sterilen Flüssigkeiten wie Natriumchloridlösung erfolgen. Bereits kleinste Mengen wassergetragener Krankheitserreger können sonst eine Wundinfektion herbeiführen. Auch Geräte, die über einen Wassertank verfügen, wie einige Sterilisatortypen, Nasstechnik-Fußpflegegeräte oder Zimmerbrunnen können verkeimen und ein Hygienerisiko darstellen. Fußpflegegeräte sollten daher immer mit den vorgesehenen antibakteriellen Zusatzstoffen betrieben werden. Auf Zimmerbrunnen und andere wasserbasierte Dekorationen sollten in Hygiene- und Behandlungsbereichen komplett verzichtet werden, da sie im Falle einer Kontamination die Raumluft mit Krankheitserregern anreichern können. Alle an das Wassersystem angeschlossenen Geräte müssen über eine Sicherungstechnik gegen Zurückfließen besitzen.

 

Die Trinkwasserverordnung

Besondere Verantwortung tragen alle, die Trinkwasser an andere abgeben. Dies ist bereits der Fall, wenn ein Waschbecken zur Händewaschung angeboten wird. Eine Kundentoilette stellt somit bereits eine Trinkwasserbereitstellung nach § 2 Nr. 9 Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) dar. Damit muss der Praxisbetreiber sicherstellen, dass das Trinkwasser den Anforderungen der TrinkwV entspricht. Dies bedeutet, dass es hygienisch unbedenklich und genusstauglich sein muss. Die Überwachung der Wasserhygiene übernimmt das zuständige Gesundheitsamt. Es ist dessen Aufgabe, den Praxisbetreibern mitzuteilen, welche Art von Trinkwasseruntersuchungen durchzuführen sind. Üblicherweise werden hierbei die Gesamtkeimzahl und das Vorhandensein vom Pseudomonas überwacht. Dabei ist regional unterschiedlich, ob und welche weiteren Krankheitserreger möglicherweise untersucht werden müssen.

Es ist jedoch auch im eigenen Interesse der Praxisbetreiber, die Trinkwasserhygiene zu überwachen, um

  1. mögliche Schäden bei Patienten vorzubeugen und
  2. haftungstechnisch nachweisen zu können, dass dieses Risiko abgesichert wurde.

Trinkwasseruntersuchungen müssen von anerkannten Trinkwasserlaboren durchgeführt werden. Die Bundesländer führen entsprechende Listen, der zugelassenen Labore1. Die Prüfungen werden dann üblicherweise jährlich stichprobenartig an Wasserauslässen in der Praxis durchgeführt.

 

Gegenmaßnahmen

Werden bei den Untersuchungen die Grenzwerte überschritten, so sind Maßnahmen zur Beseitigung des mikrobiellen Befalls durch entsprechende Sanitärunternehmen durchführen zu lassen. Um einer Keimbelastung vorzubeugen, können Praxisbetreiber verschiedenste Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Vermeidung von Standwasser in Geräten mit Wassertanks
  • Vermeidung zu niedriger Warmwassertemperaturen (< 70 °C) in Leitungen und Boilern
  • Umsetzung von Spülplänen für selten benutzte Entnahmestellen
  • Regelmäßige Öffnung der Wasserauslässe im Urlaub (idealerweise mindestens einmal pro Woche)
  • Hygienischer Umgang mit Wasserauslässen

 

Quellen:

1Fundstellen der Listen für alle Bundesländer:
https://www.lgl.bayern.de/downloads/zqm/doc/internetzugang_untersuchungsstellen.pdf (Stand 23.04.2024)

Unser Autor

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Sascha Ruß 
Hygieneingenieur, M.Sc. 
physikalisch-technischer Laborleiter, 
Dozent für Hygiene und Mikrobiologie, Schlüchtern 
http://www.hyg-blog.de