Pro und Contra der podologischen Kassenzulassung


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Seit knapp zehn Jahren führe ich eine kleine podologische Praxis auf Privatliquidationsbasis. Schon während des Praktikums im Rahmen meiner Ausbildung stellte ich nämlich fest, wie ich nicht arbeiten möchte. Die Praxis, in der ich damals lernte, hatte bis zu 25 Patientinnen und Patienten am Tag. Es gab zwar jemanden, der administrative Aufgaben wie die Terminvergabe übernahm. Aber Pausen gab es wenig. Zudem fehlte mir die Zeit für Beratungen, denn wir boten zum Beispiel gute Pflegeprodukte oder Orthosen und Fußmassagen an. Um das anders zu machen, lernte ich den Weg in die Selbstständigkeit.

Vor Eröffnung der eigenen Praxis empfiehlt es sich, einen Business-Plan zu erstellen. Das schafft Klarheit zu den möglichen (Zusatz-)Einnahmen und gibt Mut für die Selbständigkeit. Um für die gesetzlichen Krankenversicherungen arbeiten zu dürfen, ist deren Zulassung unabdingbar. Voraussetzung ist auch eine Berechtigung zur Ausübung des Berufes Podologie, die nach § 1 Satz 1 Podologengesetz eine zwei- bis dreijährige Ausbildung erfordert. In den Verträgen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ganz genau geregelt, welche Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom behandelt werden. Grundsätzlich ist das von den Kassen formulierte Ziel der podologischen Therapie die Verbesserung, Wiederherstellung und Erhaltung der physiologischen Funktion von Haut und Zehennägeln.

Die Anforderungen für eine Podologie-Praxis ohne Zulassung sind jedoch nahezu ähnlich. Allerdings wird kein separater Warteraum benötigt und die Größe des Behandlungsraumes darf auch kleiner sein. Die sachlichen Voraussetzungen und die Grundausstattung sind in § 124 SGB V beschrieben. Hierzu wird der entsprechende Antrag ausgefüllt und geprüft (GKV), ob alle Anforderungen des Antragstellers erfüllt werden.

 

Vorteile einer Privatpraxis

Bei einer Privatpraxis (ohne Kassenzulassung) stehen zwei Vorteile allen anderen voran:

  • Weniger Bürokratie ist nötig und es braucht auch keine Abrechnungsstelle.
  • Deutlich entspannteres Arbeiten – keine „Massenabfertigung“.

Es zählt immer die Qualität und nicht die Quantität. Wer beides gleichzeitig gut kann, ist natürlich gesegnet. Jedoch kommen auch die besten Podologinnen und Podologen an die Grenzen des Möglichen. Gerade wenn es stressig wird, weil Klienten zu spät sind oder länger für das An- und Ausziehen der Schuhe und Strümpfe brauchen, sie noch das Geld und den Kalender suchen. Diese ganzen Kleinigkeiten halten so richtig auf. Daher ist ein gutes Zeitnutzungsmanagement elementar. Eine 45 bis 60 Minuten Behandlungszeit ist perfekt, um eine gute und entspannte Behandlung zu leisten. Da bleibt auch noch Zeit zum Wasser trinken, zum Lüften, für die Desinfektion der Flächen und Hände, für Telefonate, WC-Gang, Durchatmen, Essen… Wenn Sie eine Hygieneassistentin oder einen Hygieneassistenten einstellen können, ist der Ablauf noch reibungsloser und effektiver. Ich allerdings habe mich dagegen entschieden.

Aus Erfahrung weiß ich, dass die Preise im Markt sehr unterschiedlich sind. Ein Bekannter aus Köln erzählte mir, dass er für die podologische Behandlung 120,00 Euro zahlt. Er ist immer sehr zufrieden und rechnet es mit seiner Krankenkasse selbst ab. Die Preisgestaltung ist natürlich individuell und ortsabhängig. Seien Sie aber nicht zu günstig, zumindest nicht unter dem Beitrag, den auch die Krankenkasse zahlen würde – ab 50,00 Euro aufwärts, gestaffelt je nach Zusatzbehandlungen: Befundung, Orthosen, Nagelkorrekturspange, Verband anlegen, Fußmassage, Tamponaden, Produktverkauf, Schuh- und Sockenberatung, Mobilisation des Fußes.

 

Nachteil der Privatpraxis

Ja, die gibt es wirklich. Gegenüber einer kassenzugelassenen Podologie-Praxis mangelt es leider manchmal an der Patiententreue. Aus finanziellen Gründen der Selbstzahler oder durch sonstige persönliche Hemmnisse ist das Behandlungsintervall unregelmäßiger – anstatt vier bis sechs Wochen werden daraus manchmal nur sechsmal im Jahr oder gar sporadische Besuche.

Für die bessere Auffindbarkeit der eigenen Praxis empfehle ich dringend eine gute und aktualisierte Webseite. Aus Erfahrung weiß ich: Wer meine podologischen Dienstleistungen braucht, findet mich so.

 

Vorteile der Kassenzulassung

Bei einer Kassenzulassung existieren ebenfalls Vor- und Nachteile für die Podologie-Praxen. Zu den wesentlichen Vorteilen zählen:

  • Das Behandlungsintervall ist regelmäßig, etwa alle vier bis sechs Wochen.
  • Patienten sparen die Eigenleistung und zahlen bei Bedarf nur die gesetzliche Zuzahlung.
  • Durch die regelmäßige podologische Behandlung ist der Zustand der Füße wesentlich besser.
  • Es besteht meist eine gute und langfristige Patientenbindung.

Nachteile der Kassenzulassung

  • Die Zulassung und Abrechnung erfordern sehr viel bürokratischen Aufwand.
  • Jede Heilmittelverordnung wird nachkontrolliert. Teilweise Herabsetzung der Vergütung der Krankenkassen – sechs Behandlungen werden dann nicht vergütet, da etwa ein Kreuzchen falsch gesetzt war.
  • Auseinandersetzungen mit Arztpraxen, dies langfristig zu ändern. Hier entsteht Konfliktpotenzial!
  • Durch den Frust besteht nicht mehr so viel Freude am Beruf.

Fazit

Immer wieder höre und lese ich, dass Podologinnen und Podologen ihre Zulassung abgeben und lieber nach eigenem Zeitempfinden und Preisgestaltung arbeiten möchten. Eine Entscheidung, die viele nicht bereuen. Es bleibt mehr Zeit für kreative Behandlungsangebote – denn es gibt so viele Möglichkeiten den Füßen Gutes zu tun. Und eine Veränderung der Praxis mit oder ohne Zulassung ist später ja auch immer wieder möglich.

Unsere Autorin

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Melanie Roithner
Podologin, Bad Harzburg
www.podologie.land
www.podologieseminare.de