Hygienedokumentation: Checklisten und Laufzettel

Hygienedokumentation: Checklisten und Laufzettel


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Bild: www.freepik.com

Im vorletzten Monat wurde bereits die Dokumentation im Zusammenhang mit Medizinprodukten beschrieben. Darüber hinaus sind im Praxisalltag jedoch noch weitere Dokumente zu erstellen, um die hygienische Unbedenklichkeit der medizinischen Handlungen nachzuweisen.

 

Der Zweck von Hygienedokumentation

Durch eine sorgfältige Dokumentation kann nachvollzogen werden, welche Hygienemaßnahmen geplant wurden und wer sie wann und wie umgesetzt hat. Bereits im Vorherein werden alle infektionspräventiven Maßnahmen im Hygieneplan festgelegt. Dies ist für Praxen, die eine Verletzung der Haut vorsehen, was bei Podologen vorausgesetzt wird, gemäß § 23 (5) IfSG1 notwendig, wobei die genauen Regelungen hierzu die Länderhygieneverordnungen treffen2. Im Hygieneplan müssen die relevanten Informationen (5W – Wer macht Was, Wann, Wie und Womit?) vorab festgelegt werden. Eine umfangreiche und detaillierte Dokumentation ermöglicht es Praxen zudem, ihre Hygienestan-dards regelmäßig zu evaluieren, Probleme zu erkennen und kontinuierliche Verbesserungen umzusetzen. Sie schützt zudem vor juristischen Folgen, denn eine präzise Dokumentation der Hygienemaßnahmen minimiert das Risiko für das medizinische Personal und die Einrichtung, für nicht selbst verschuldete Infektionen haftbar gemacht zu werden.

In einigen Fällen muss zudem nachgewiesen werden, was tatsächlich durchgeführt wurde. Dabei ist jedoch auch die Verhältnismäßigkeit zu wahren – so ist die Dokumentation jeder einzelnen Händedesinfektion eher hinderlich und unverhältnismäßig. Im Folgenden soll daher die notwendige und sinnvolle Dokumentation dargelegt werden.

 

Schulungsnachweise

Das Vorhandensein von Hygieneplänen allein reicht nicht aus. Es ist notwendig zu belegen, dass die Mitarbeiter die Inhalte des Plans kennen und so überhaupt erst umsetzen können. Da der Hygieneplan einer Dienstanweisung gleichkommt, muss nachgewiesen werden, dass die Mitarbeiter ausreichend in dessen Inhalten geschult wurden. Diese Schulung ist üblicherweise jährlich durchzuführen, wobei Neuerungen und häufige Fehler den inhaltlichen Schwerpunkt bilden sollten. Zu dokumentieren sind das Datum, die Teilnehmer und der Umfang bzw. die Inhalte der Schulung. Die Dokumentation ist von den Teilnehmern als Bestätigung der Kenntnisnahme gegenzuzeichnen.

 

Checklisten

Checklisten können bei komplexen Prozessen helfen, keinen Arbeitsschritt zu vergessen. So können sie beispielsweise als Aushang insbesondere neuen Mitarbeitern helfen, Prozesse zu verinnerlichen. Außerdem können sie zur Dokumentation sich wiederholender Hygienemaßnahmen genutzt werden. Ein bekanntes Beispiel ist die dokumentierte Freigabe von Medizinprodukten nach der Sterilisation. Dabei wird in einer Tabelle mit voreingetragenen Spalten per Kürzel oder Unterschrift für jeden einzelnen Prozessschritt bestätigt, dass dieser korrekt umgesetzt wurde (z. B. Indikator umgeschlagen, Chargenprotokoll unauffällig etc.).

Weitere mögliche Anwendungsmöglichkeiten von Checklisten sind die Durchführung von täglichen Desinfektionsmaßnahmen (z. B. Mitarbeitertoilette) oder Routinekontrollen (z. B. Proteinschnelltests an aufbereiteten Medizinprodukten, Folientest im Ultraschallbad).

 

Digitale Dokumentation

In Zeiten voranschreitender Digitalisierung ist eine digitale Ablage fast aller Dokumente problemlos möglich. Viele Unterlagen können auch direkt digital angelegt werden (z. B. Validierungs- und Wartungsberichte, Hygienepläne oder Verzeichnisse für Medizinprodukte3). Es ist jedoch zu beachten, dass alles, was einer Unterschrift bedarf, etwa die oben genannte Freigabeliste, fälschungssicher erstellt werden muss, d. h. dass Änderungen im Nachhinein nachvollziehbar sein müssen. Dies geht nur handschriftlich auf Papier oder mit einer speziellen Dokumentationssoftware. Handschriftlich erstellte Checklisten können jedoch nach der Erstellung eingescannt und auch digital abgelegt werden. Bei der Verwendung von Cloud-Diensten ist noch zu berücksichtigen, dass Mitarbeiter- und Patientendaten nur auf Server geladen werden dürfen, die der europäischen DSGVO entsprechen.

 

Quellen

1Infektionsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/BJNR104510000.html

2Liste der Hygieneverordnungen der Länder: https://www.hyg-blog.de/hygieneverordnungen-der-laender

3Verzeichnisse für Medizinprodukte: https://www.gehwol.de/Academy/Aktuelles/Bestandsverzeichnis-und-Medizinproduktebuch-Dokumentation-im-Zusammenhang-mit-Medizinprodukten

Unser Autor

MR-2_m_m

Sascha Ruß 
Hygieneingenieur, M.Sc. 
physikalisch-technischer Laborleiter, 
Dozent für Hygiene und Mikrobiologie, Schlüchtern 
http://www.hyg-blog.de