Abfallentsorgung in podologischen Praxen


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Die Abfallentsorgung geht im Gesundheitswesen mit einer hohen Verantwortung einher. Gefährliche Abfälle sind ein Risiko für Mitarbeiter, Patienten und Dritte außerhalb der Praxis. Wie Sie mögliche Risiken beherrschen, lesen Sie in diesem Artikel.

 

Grundlagen

In der Podologie haben wir es mit einer Reihe von verschiedenen Gefahrenstoffen und gefährlichen Gegenständen zu tun, auf die unterschiedliche Regelwerke wie z.B. die Biostoff- und die Gefahrenstoffverordnung anzuwenden sind. Darüber hinaus gelten grundsätzliche Arbeitsschutzregeln wie die TRBA 2501, BGW2- und DGUV-Vorschriften.

Einen Überblick über die zu erfüllenden Pflichten gibt die „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)3.

 

Spitze oder scharfe Gegenstände

In der Podologie sind dies Klingen von Skalpell-, Hohlmeißel- und Nagelspalterhaltern. Von diesen geht bei unsachgemäßer Entsorgung eine hohe Verletzungs- und Infektionsgefahr für alle Beteiligten und auch Personen außerhalb der Praxis aus. Verletzt sich eine Person an einer fehlerhaft entsorgten Klinge, so trägt der Praxisbetreiber hierfür sowohl die straf- als auch ggf. die zivilrechtliche Haftungsverantwortung.

Grundsätzlich sind Klingen direkt am Ort der Verwendung, d.h. unmittelbar nach Gebrauch im Behandlungsraum, in einem stich- und bruchfesten Behälter zu entsorgen. Ein Transport von Klingen in den Aufbereitungsraum ist unbedingt zu vermeiden, da dies z.B. durch mögliches Stolpern ein hohes Risiko darstellt. Der Sicherheitsbehälter ist rechtzeitig und dauerhaft zu verschließen, bevor eine Verletzungsgefahr entsteht. Er kann dann im Restmüll entsorgt werden.

 

Erregerhaltige Abfälle

Gemeint sind hiermit Abfälle, die zwar mit Erregern kontaminiert sind, jedoch als nicht-gefährlich gelten. Dies sind die typischen Behandlungsabfälle wie Einwegtextilien und Handschuhe, die mit Patientenmaterial (Feilstaub, Haut- und Nagelreste, Blut…) in Kontakt gekommen sind. Sie werden im Behandlungsraum in reißfesten, wasserdichten Plastiksäcken gesammelt. Halterungen / Mülleimer mit Fußbedienung sind zu bevorzugen. Aus Arbeitsschutzgründen müssen sie innerhalb der Praxis getrennt vom hausmüllähnlichen Restmüll gesammelt werden (eigene Mülleimer). Die Säcke können dann mit dem normalen Restmüll entsorgt werden. Weder erregerhaltige noch spitze oder scharfe Abfälle dürfen umgefüllt oder nachsortiert werden.

Die gefährlicheren und mit hohen Anforderungen verbundenen „infektiösen Abfälle“ kommen in der Podologie nicht vor. Diese entstehen bei besonderen hoch kontagiösen oder gefährlichen blutübertragenen Krankheiten, bei denen große Mengen der Erreger entsorgt werden müssen – beispielsweise bei einer HIV-kontaminierten Blutkonserve.

Alle markierten Flächen sind Risikoflächen, die regelmäßig, das heißt spätestens am Ende des Tages, zu desinfizieren sind. Kleiner Tipp: Durch die Aufforderung, dass jeder Patient am Eingang eine Händedesinfektion durchzuführen hat, reduzieren Sie das Risiko und können Desinfektionsintervalle verlängern. 

 

Chemikalien

Üblicherweise stellen Chemikalien in podologischen Praxen keine große Herausforderung dar und können über die Kanalisation entsorgt werden. Dies muss dennoch für jedes Gebinde anhand der Pflichtangaben der Hersteller überprüft werden. Sollten sich dort spezielle Entsorgungshinweise wie die Abgabe bei speziellen Sammelstellen ergeben, so ist dies entsprechend umzusetzen. Zuwiderhandlungen, die einen Umweltschaden verursachen können, werden mit sehr hohen Bußgeldern belegt.

Alle übrigen Abfälle werden wie Hausmüll behandelt und entsprechend den lokalen Vorgaben getrennt gesammelt und entsorgt. Da die Kosten für Restmüll nach Volumen abgerechnet werden und alle kontaminierten Materialien hierzu zählen, sollte versucht werden, die Menge möglichst zu reduzieren. Ein Beispiel: Eine saubere Papier-Folien-Verpackung kann getrennt in Altpapier und Gelber Tonne entsorgt werden; kam sie jedoch mit einem benutzten Instrument in Kontakt, gehört sie zum erregerhaltigen Abfall.

 

Quellen:

  1. Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe:
    https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBA/TRBA-250
  2. https://www.bgw-online.de/resource/blob/18264/723ddf5d6d2f0f7a7f1c06a034835ce1/bgw09-19-000-abfallentsorgung-data.pdf
  3. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/LAGA-Rili.pdf?__blob=publicationFile

Unser Autor

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Sascha Ruß 
Hygieneingenieur, M.Sc. 
physikalisch-technischer Laborleiter, 
Dozent für Hygiene und Mikrobiologie, Schlüchtern 
http://www.hyg-blog.de