Einsatz vom Ultraschall zur Aufbereitung von Medizinprodukten


Einsatz vom Ultraschall zur Aufbereitung von Medizinprodukten

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Bild: privat

Viele Fußpfleger und Podologen verwenden ein Ultraschallgerät bei der Aufbereitung Ihrer Instrumente nach der Behandlung. Aber wird es wirklich richtig eingesetzt? Damit dies sicher geschieht hat der Arbeitskreis Qualität der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) eine überarbeitete Empfehlung veröffentlicht. In die Überarbeitung wurden die Hersteller von Ultraschallgeräten und der Prozesschemie, Praktiker aus Klinik und Praxen, Validierer, Hygieniker und die Autorin selbst einbezogen. Dabei wurde die RKI-Krinko-BfarM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ als Grundlage genommen. Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung wiederum schreibt nach §8 vor, dass die RKI-Krinko-BfarM-Empfehlung verpflichtend ist.

 

Ultraschallbad nur zu Reinigung

Das Ultraschallbad (US) im Ultraschallgerät unterstützt nur die Reinigung und ist bei der manuellen Aufbereitung notwendig. Derart gründlich und schonend kann eine Bürste nicht reinigen, zumal die Borsten die Passivschicht der Instrumente beschädigen (Rostgefahr) und den Anwender verletzen können. Die Hersteller von Ultraschallreinigungsgeräten liefern Beladungshilfen mit. Dadurch sollen Fehler vermieden werden, wie etwa Schallschatten (Überlagerungen der Instrumente) oder das Reiben der Instrumente aneinander (Beschädigungen). Beim Beladen sollen die Gelenke von Instrumenten (etwa Scheren) geöffnet, blasenfrei und vollständig untergetaucht sein.

Neben den Beladungshilfen haben moderne Geräte unterschiedliche Frequenzmuster, die die Schallwellen erzeugen. Über die Programmwahlfunktion können somit unterschiedliche Verschmutzungen gereinigt werden. Die Beladungsmengen sind allerdings festgelegt, um Überladungen zu vermeiden. Zum richtigen und Instrumenten schonenden Einsatz der US gehört auch die Einhaltung der Temperaturvorgaben. Bei 40 Grad Celsius und einer Beschallungszeit von maximal drei bis fünf Minuten ist Schluss, damit Proteinrückstände nicht an den Instrumenten festbacken.

 

Reinigung mit Sorgfalt

Für die Reinigung im US stehen verschiedene Prozesschemikalien zur Verfügung. Nach der Empfehlung der DGSV empfiehlt sich die Reinigung mit vollentsalztem Wasser (VE-Wasser). Das ist sowohl schonend als auch gründlich. Für die Bedarfe der professionellen Fußpflege reicht dieses Mittel, da sich die üblichen Anschmutzungen damit ablösen lassen. Den Einsatz von Kombipräparaten braucht es hingegen nicht, da die Kombination aus Reinigungs- und Desinfektionsmittel unwirtschaftlich und nachteilig für die Instrumente ist sowie die Gefahr besteht, dass Proteine auf dem Sterilgut fixieren.

Nach jedem Reinigungsgang soll das Ultraschallbad entleert, getrocknet und mit Flächendesinfektion vor dem erneuten Einsatz desinfiziert werden, damit sich Bakterien nicht unkontrolliert vermehren können und das Ultraschallgerät selbst zur Infektionsquelle wird. Daraus lässt sich die einzige Begründung für die Verwendung von Kombinationspräparaten ableiten. Das dient lediglich dem Personalschutz und entbindet nicht vom Schritt der Desinfektion.

Kombinationspräparate, auch Aldehydfrei, können einen Test auf Proteinrest-Anschmutzung auf den Instrumenten nicht testen, da die Tests positiv auf Instrumentendesinfizierende Prozesschemikalien reagieren. Nach dem Ultraschallbad müssen alle Instrumente gut mit klarem Wasser abgespült werden, da die abgelösten Schmutzpartikel im Adhäsionsfilm (Haftfilm) noch an den Instrumenten kleben. Die Reinigung ist erst mit dem Abspülen dieser Schmutzschicht vollendet.

 

Desinfektion im zweiten Schritt

Doch unabhängig von der Wahl der Prozesschemie im Ultraschallgerät, die separate Desinfektion nach der Reinigung ist in den oben genannten Regelungen obligatorisch vorgesehen. Bei der Desinfektion werden gereinigte Instrumente separat durch ein Tauchbad durchgeführt. Welchen Wirkungsbereich das Desinfektionsmittel umfasst, zum Beispiel „viruzid“ und mit der Festlegung der Einwirkzeit durch den Betreiber lässt sich die Konzentration aus den Herstellerangaben entnehmen. Bei einem zu langen Eintauchen der Instrumente in die Desinfektionslösung droht den Instrumenten Schaden.

 

Quellen

DGSV-Empfehlung: Einsatz von Ultraschallgeräten zur Vorreinigung von Medizinprodukten:
https://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/2016_09_Kleidung%20und%20Schutzausruestung_DGKH.pdf

RKI-Krinko-BfarM-Empfehlung: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Medprod_Rili_2012.pdf?__blob=publicationFile

Medizinprodukte-Betreiberverordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/mpbetreibv/MPBetreibV.pdf

Unsere Autorin

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Annette van Waveren
Podologin und Dozentin für Hygiene, Hygieneberatung für Podologen
Fachkunde II DGSV Sterilgutassistentin, Bc of Sports Facilities Management and Operation