In dieser Reihe haben wir uns bereits mehrfach mit den rechtlichen Vorgaben und den Möglichkeiten zur Umsetzung der Aufbereitung in der Praxis beschäftigt. Doch die Anforderungen an einen Aufbereitungsprozess verändern sich mit der Menge der aufzubereitenden Instrumente.
Grundsätzliche Überlegungen
Die Aufbereitung ist je nach Praxis sehr individuell gestaltet. Das beginnt bereits bei der Auswahl der aufzubereitenden Instrumente, der Entscheidung für oder gegen ein Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG) und setzt sich fort bei der Wahl der Sterilverpackung und eines Sterilisators aus Dutzenden auf dem Markt. Veränderungen in den Praxisabläufen können dazu führen, dass die Kapazitäten der bisherigen Aufbereitungsprozesse an ihre Grenzen stoßen. Und so gilt es für Betreiber, die eine spätere Vergrößerung der Praxis nicht ausschließen können, Prozesse und Ressourcen bereits vorausschauend zu planen und zu gestalten, um Kosten nicht mehrfach aufwenden zu müssen. Dies gilt bereits für die Größe des Aufbereitungsraums.
Reinigung – manuell oder maschinell?
Je nachdem, ob Sie halbtäglich, arbeitstäglich oder sogar nur zwei- bis dreimal pro Woche aufbereiten, müssen Ihre Prozesse eine andere Kapazität aufweisen. Es kann sich lohnen, nur alle zwei Tage aufzubereiten und sich dafür ein größeres Untertisch-RDG zu kaufen, statt zweimal am Tag ein kleineres Auftisch-Gerät laufen zu lassen. Wasser, Energie und Chemikalien pro Instrument sind in größeren Geräten i.d.R. sparsamer eingesetzt. Wenn die Aufbereitung nicht unmittelbar (d.h. binnen ca. 6 Stunden) erfolgen kann, müssen die Instrumente vor dem Einlegen in das RDG jedoch grundsätzlich vorgereinigt werden – z.B. mit einer Instrumentenbürste unter fließendem Wasser (Vgl. 2.2.1 KRINKO-BfArM-Empfehlung). Grundsätzlich wird es mit steigender Zahl der Instrumente auch sinnvoller, ein RDG anzuschaffen. Die Kostenseite bedingt durch Anschaffungspreis, Wartung, Validierung und Betriebsmittel wiegt sich spätestens ab drei Behandlern i.d.R. mit der Ersparnis an Arbeitszeit und Betriebskosten der manuellen Aufbereitung auf. Während das RDG läuft, können Sie zudem weitere Behandlungen durchführen, statt im Aufbereitungsraum zu stehen – ein Kostenfaktor, der nicht zu unterschätzen ist.
Verpackung und Sterilisation
Auch beim Sterilisator ist bereits bei der Anschaffung, die ja auf Jahre hinaus vorausschauend durchdacht sein will, darauf zu achten, auch zukünftig wachsende Ansprüche erfüllen zu können. Zum einen sollte aus Kompatibilitätsgründen mit den Medizinprodukten grundsätzlich ein B-Klasse-Dampfsterilisator angeschafft werden. Zum anderen müssen ausreichend Sets hineinpassen, damit die aufbereitenden Personen nicht in Zeitverzug geraten. Sich mit der konkreten Anzahl an Sets bei einem Fachberater hinsichtlich der richtigen Größe beraten zu lassen, ist oft der klügere Weg als vermeintliche Preisschnäppchen aus dem Internet zu ergattern, die man vorher nie persönlich in Augenschein genommen hat. Ein gut instandgehaltener Markensterilisator, der mit Blick auf die Zukunft ausgewählt wurde, kann so auch 10 oder mehr Jahre gute Dienste leisten.
Durch kleine Stellschrauben lassen sich oft Zeitersparnisse bewirken, die mit zunehmender Größe der Praxis immer schwerer ins Gewicht fallen. So erlauben vorkonfektionierte Sterilgutbeutel und ein Durchlaufsiegelgerät eine bedeutend schnellere Verpackung der Instrumente als ein Balkensiegelgerät mit Schlauchrollen, die zunächst selbst zupass geschnitten werden müssen. Durch die Verwendung von Sterilisationsbehältern können Sie sich Einmalverpackungen sogar komplett sparen. Diese sind aber in der Anschaffung relativ teuer und bedürfen eines größeren Kammersterilisators.