Der Desinfektionsplan sollte in seiner Funktion nicht unterschätzt werden. Er ist im wahrsten Sinne des Wortes „das Aushängeschild“ unserer Praxis.
Der Desinfektionsplan ist die Kurzfassung des Hygieneplans, den wir unter anderem ausarbeiten, um dem Infektionsschutzgesetz §36 und den Technischen Regeln Biologischer Arbeitsstoffe 250 gerecht zu werden. Unsere Praxis wird nicht nur gemessen an unserem Können an sich, sondern auch an unserem Qualitätsmanagement. Auch deswegen fertigen wir einen Desinfektionsplan an, der schön ordentlich und für jedermann erkennbar aushängt. Hier präsentieren wir „unsere Sauberkeit“.
Die Gestaltung ist recht einfach in Tabellenform umsetzbar. Von den Herstellern gibt es viele vorgefertigte Varianten. Manche bieten sogar einen Onlineservice an, den Desinfektionsplan individuell zu gestalten.
Grundlage des Desinfektionsplans ist, welche Fläche oder Gegenstand (was), zu welchem Zeitpunkt (wann), von wem (wer) mit welchem Mittel (womit) und mit welcher Technik (wie) desinfiziert wird. Zu diesen Abläufen müssen wir uns vorher Gedanken machen. Bei einem Ein Frau /Ein Mann Unternehmen ist dies relativ einfach. Zur Erleichterung ein kleines Beispiel, das natürlich keinen vollständigen Desinfektionsplan repräsentiert:
Was |
Wann |
Wer |
Womit |
Wie |
Behandlungseinheit |
Nach jedem Patienten |
Behandler/ Podologie Assistent |
Flächendesinfektion |
Wischmethode nach SAA |
Hände |
5 Momente nach WHO |
Behandler |
Händedesinfektion |
SAA |
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Beim Betreten der Praxis |
Patient |
Händedesinfektion Wirkungsgrad begrenzt Viruzid |
Nach der eigenverantwortlichen Einreibemethode oder hygienische Händedesinfektion nach Schaubild |
Patienten Füße |
Vor und nach der Behandlung |
Behandler |
Hautdesinfektion |
30 Sek. gemäß BGzGA Schaubild (am Waschbecken aufhängen) |
Hände waschen |
Bei Betreten der Praxis |
Patient |
Seife |
Nach SAA z.B. Sprüh Wisch Tuch |
Instrumente |
Arbeitsrythmus angepasst |
Aufbereiter mit Sachkundenachweis |
Instrumentendesinfektion |
SAA Tauchverfahren RDG |
Praxis Boden Patienten nah |
Nach jedem Patenten |
Behandler, Assistent |
Flächendesinfektion |
Wischmethode nach SAA |
Praxisboden Patienten fern |
Abends 1x pro Woche jedem Patenten |
Raumpfleger*in |
Flächendesinfektion |
2 Eimer Methode siehe SAA |
Handläufe |
Abends täglich |
Raumpfleger*in |
Flächendesinfektion |
SAA |
Etc. |
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Zur Erläuterung: Die Spalten und Zeilen können in der Reihenfolge beliebig getauscht werden. Wobei es sich anbietet, die Zeilen so zu staffeln, dass die Gegenstände/Flächen nach Häufigkeit absteigend aufgelistet werden.
Spalte Wie: SAA= Standartarbeitsanweisung, diese ist für die jeweilige Aufgabe im Hygieneplan ausformuliert. Grundsätzlich werden in jeder SAA gemäß den Herstellerangaben der Wirkungsgrad, die Einwirkzeit sowie die daraus resultierenden Konzentrationen von Ihnen als Betreiber festgelegt. Es empfiehlt sich, die SAA dem Raumpflegepersonal zusätzlich extra auszuhändigen oder aber auch eingeschweißt sichtbar im WC mit Unterschriftenliste auszuhängen.
Spalte Womit: Hier habe ich bewusst nicht das verwendete Produkt hineingeschrieben, da bei Produktwechsel, der ganze Plan neu geschrieben werden müsste. Führen Sie zusätzlich eine Liste der Desinfektionsmittel, die Sie selbstverständlich aktuell halten: Bei einem Produktwechsel streichen Sie das alte Produkt sauber einmal durch und fügen das neue Produkt einfach unten an.
Spalte Wer: Behandler /Podologe/ Helfer/ Assistent etc.
Spalte Wann: Auch den Moment legen Sie als Betreiber fest, dies ist besonders bei der Instrumentenaufbereitung individuell dem Praxisalltag anzupassen.
Spalte Was: Die Anwendungsbereiche sollten so differenziert wie möglich und nötig aufgelistet werden.
Allgemein gilt: Zur Reinigung und Desinfizierung von Oberflächen ist die aktuelle RKI-Richtlinie - erschienen im Oktober 2022 - zu beachten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Verwendung von Wischsaugern: Diese dürfen demnach nur bei der Reinigung zum Einsatz kommen.
Sie sehen, so viel Arbeit ist ein gutes Qualitätsmanagement gar nicht.
Literartur:
IFSG §36, TRBA 250, Empfehlung 12 des Fachausschusses Hygiene, Bau und Technik der DGSV