Der Hygieneprozess

Der Hygieneprozess

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Die Grundlage für die Medizinprodukteaufbereitung stellt wie im vorangegangenen Artikel zur Risikoeinstufung die KRINKO-BfArM-Empfehlung dar. Wenn sie befolgt wird, kann vermutet werden, dass die Aufbereitung den Anforderungen der Medizinproduktebetreiber-Verordnung (MPBetreibV) entspricht. Die Empfehlung gibt einen eindeutigen Prozessablauf hinsichtlich der Reihenfolge der einzelnen Schritte und Rahmenbedingungen für deren Durchführung vor.

Betrachtet man den Aufbereitungszyklus, der sich aus den Vorgaben der Empfehlung ergibt, so stehen an erster Stelle die Entsorgung von Einmalprodukten, die Demontage zusammengesetzter Instrumente (z.B. Hohlmeißelklingenhalter) und ggf. die Vorreinigung (bei Produkten der Risikoeinstufungen semikritisch B bzw. kritisch B sowie bei allen stark verschmutzten Instrumenten). Die Vorreinigung kann unter fließendem Wasser und mithilfe einer Instrumentenbürste durchgeführt werden. Hierbei ist entsprechende Schutzkleidung für Schleimhäute, Augen und Arbeitskleidung zu tragen.

Für die Hauptreinigung müssen Mechanik und eine Reinigungschemikalie bei der vom Chemikalienhersteller festgelegten Temperatur und über die definierte Einwirkzeit angewendet werden. Die einfachste Variante stellt hierbei ein Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG) dar, das uns auch die folgenden Schritte bis einschließlich der Trocknung abnimmt. Wenn kein RDG zur Verfügung steht, wird in der Podologie üblicherweise ein Ultraschallbad verwendet. Die Prozesschemikalie sollte aus Arbeitsschutzgründen zudem eine Desinfektionswirkung aufweisen - auch wenn anschließend noch eine getrennte Tauchdesinfektion stattfinden sollte. Entsprechende Kombinationspräparate müssen beim VAH¹ oder dem RKI² gelistet sein.

Wenn die Instrumente am Ende der Aufbereitung sterilisiert werden, können Reinigung und Desinfektion unter Umständen gleichzeitig im Ultraschallbad durchgeführt werden. Vielfach empfohlen wird aber, beide Verfahren zu trennen. Vor allem wenn die Instrumente nur desinfizier angewendet werden, muss die chemische Desinfektion viruzid erfolgen, was mit Kombinationspräparaten nicht im VAH-gelisteten Bereich möglich ist. Daher ist in diesem Fall unbedingt eine Trennung von Reinigung im Ultraschallbad und eine anschließende viruzide Desinfektion - z.B. im Tauchbad - notwendig (siehe Schaubild). Unzulässig ist eine viruzide Desinfektion vor der Reinigung, da es hierbei zum Eiweißfehler kommen kann, durch den Proteine an der Oberfläche der Instrumente festkleben.

Nach Abschluss der Desinfektion sind die Instrumente unter fließendem Wasser zu spülen und anschließend zu trocknen. Zur Trocknung sind Verfahren zu verwenden, die eine Rekontamination der desinfizierten Medizinprodukte ausschließen. Üblicherweise werden flusenfreie Tücher oder medizinische, ölfreie Druckluft verwendet. Die anschließende Prüfung und Wartung der Instrumente erfolgt nach Angaben der Hersteller in deren Gebrauchsanweisungen.

Die Instrumente müssen im Anschluss verpackt werden – unabhängig davon wie weiter verfahren wird. Weder eine Sterilisation noch eine Lagerung bis zur Anwendung im desinfizierten Zustand können unverpackt erfolgen. Insbesondere die unverpackte Sterilisation ist gem. KRINKO-BfArM- Empfehlung unzulässig und so aufbereitete Instrumente werden definitionsgemäß nicht als steril, sondern nur als desinfiziert angesehen. Für keimarm zur Anwendung kommende Medizinprodukte können Staubschutzbeutel oder Instrumentenboxen verwendet werden – die Anwendung sollte nicht länger als 48 h nach der Aufbereitung erfolgen.

Zu sterilisierende Instrumente sind in geeigneten Sterilbarrieren wie etwa Papier-Folien- Verpackungen oder Sterilgutcontainern zu verpacken und in einem Dampfsterilisator zu behandeln. Heißluftsterilisatoren stellen nicht mehr den Stand der Technik dar, da ihre Prozesse zum einen nicht validiert werden können und zum anderen von der KRINKO-BfArM-Empfehlung ausdrücklich feuchte Hitze als sterilisierendes Agens genannt wird.

 

Quellen

  1. Desinfektionsmittel-Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene: https://vah-liste.mhp-verlag.de
  2. Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Desinfektionsmittel/Downloads/BG Bl_60_2017_Desinfektionsmittelliste.pdf?__blob=publicationFile
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Grafik: Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.V. (dgsv-ev.de)

Unser Autor

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Sascha Ruß
Hygieneingenieur, B.Sc.
physikalisch-technischer Laborleiter,
Dozent für Hygiene und Mikrobiologie, Schlüchtern
www.hyg-blog.de