Petition Wiedereröffnung Fußpflegepraxen


Petition: Gleiches Recht für Fußpflegerinnen und Fußpfleger auf Wiedereröffnung am 4.5.2020!


Es ist vollbracht! Gemeinsam mit allen Unterstützern der Fußpflegebranche, hier und anderswo im Netz, haben wir einiges an Aufmerksamkeit erzeugen können. Die Wichtigkeit von Fußpflege wird nun sowohl im medizinischen als auch im kosmetischen Bereich anerkannt. Inzwischen dürfen in ganz Deutschland die Fußpfleger*innen ihre Arbeit wieder aufnehmen - natürlich unter Auflagen.

Für die wertvolle Unterstützung der Petition mit Ihren Unterschriften oder auch der Weitergabe an Familie, Bekannte und Freunde - persönlich oder über soziale Medien - möchte sich Timor Gerlach-v. Waldthausen herzlich bedanken.
 

Füße sind das Fundament unseres Lebens


Die Fußgesundheit spielt eine entscheidende Rolle für die Gesamtgesundheit. Wir brauchen unsere Füße jeden Tag und für unzählige Aktivitäten, wie Einkaufen, im Haushalt, beim Autofahren, beim Sport usw. Viele Menschen sind aufgrund ihres Alters oder eines körperlichen Gebrechens darauf angewiesen, dass sie bei der Fußpflege, beim Nägel schneiden oder Hornhaut abtragen Hilfe erhalten. Ohne einen Besuch beim Spezialisten können viele Kunden kaum schmerzfrei oder entspannt laufen. Die Podologie gehört zum Bereich der Medizinal-Fachberufe. Einem Teil ihrer Arbeit können Podologen daher noch nachgehen, aber Kunden ohne Verordnung oder Rezept dürfen auch von ihnen nicht behandelt werden. Fußpflegerinnen und Fußpfleger, die ebenfalls wichtige pflegerische Arbeiten am Fuß verrichten, dürfen aufgrund der momentanen Situation überhaupt nicht arbeiten.

 

Existenzen sind bedroht, wenn der Dienstleistungsbereich Fußpflege nach dem 03. Mai 2020 nicht arbeiten darf


Das trifft viele hart und einige müssen um ihre Existenz fürchten. Vor allem dann, wenn nach dem 3. Mai 2020 der Dienstleistungsbereich Fußpflege nicht wieder arbeiten darf. Nach jetzigem Stand steht dies zu befürchten.

Die Gleichbehandlung mit anderen Berufsgruppen wie den Friseuren, die voraussichtlich ab dem 4. Mai 2020 wieder öffnen können, ist hier nicht gegeben. Lediglich in Bayern könnte die Ausnahmeregelung auch für Fußpfleger gelten. Zumindest hat der bayerische Ministerpräsident auf einer Pressekonferenz am 16. April die Möglichkeit der Wiedereröffnung unter Auflagen ab dem 4. Mai für Frisöre und Fußpfleger angekündigt. Diese Ungleichbehandlung gegenüber Kolleginnen und Kollegen des gleichen Berufsstandes in anderen Bundesländern wäre noch weniger nachvollziehbar.
 

Jede Stimme ist von großer Bedeutung - Nehmen Sie an unserer Petition teil!


Wir fühlen uns verpflichtet, Sie um Unterstützung für diese Petition zu bitten, damit die Bundesregierung möglicherweise zu einer Neubewertung der Situation kommt und Fußpflegerinnen und Fußpflegern einheitlich die Wiedereröffnung gestattet. Jede Stimme ist von großer Bedeutung für die Zukunft der Fußspezialisten! Geben Sie Ihre Stimme hier ab und bleiben Sie mit uns zusammen GEMEINSAM STARK!

 

Existenzen sind bedroht, wenn der Dienstleistungsbereich Fußpflege nicht arbeiten darf. Geben Sie Ihre Stimme ab & bleiben Sie mit uns zusammen GEMEINSAM STARK!

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